Auslandsstudium / Austauschprogramme

Ganz generell können Auslandsaufenthalte vom Akademischen Auslandsamt - siehe https://www.uni-rostock.de/internationales/hauptseite-internationales/ - vermittelt werden.

Das Institut nimmt an mehren Austauschprogrammen teil:

ERASMUS

ERASMUS

Im Rahmen des ERASMUS-Programms bestehen Kontakte des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften mit:

  • Universität Turku, Finnland
  • Universität Helsinki, Finnland (speziell für VWL)
  • Universität Le Havre, Frankreich
  • Universität Nantes, Frankreich
  • Universität Clermont-Ferrand, Frankreich
  • Ecole Supérieur de Commerce International Avon Fontainebleau, Frankreich
  • National University of Ireland, Cork
  • Universität Riga, Lettland
  • Haagse Hogeschool, Niederlande
  • Universität Torun, Polen
  • Universität Island, Reykjavik
  • Universität Lulea, Schweden
  • Universität Umea, Schweden
  • Högskolan Skövde, Schweden

Über direkte Kontakte der Fakultät zu ausländischen Hochschulen können ebenfalls Auslandsaufenthalte vermittelt werden, so z.B.:

  • Universität Potchefstroom, Südafrika
  • East Tennessee State University, Johnson City, USA
  • ...
SOKRATES

SOKRATES

Für mehr Information steht Hr. Dr. Meyer zu Natrup gerne zur Verfügung.

Ziel des Organisierens der Studentenmobilität:

Schaffung von Bedingungen für Studenten, die einen Studienaufenthalt an einer Partnerhochschule in einem anderen teilnehmenden Staat verbringen möchten. Auf diese Weise soll Studierenden die Möglichkeit eröffnet werden, ihr Wissen über andere Kulturen europäischer Staaten zu vertiefen und ihr Studium ebenfalls aus einem anderen Blickwinkel zu sehen.

Bedingungen zur Teilnahme an der Studentenmobilität:

  • Die Studenten müssen Staatsangehörige der EU, Islands, Liechtensteins oder Norwegens sein und werden von der entsendenden Universität ausgewählt. Die Studenten bewerben sich nach Kontaktaufnahme mit dem ERASMUS-Beauftragten der Fakultät für den Aufenthalt an einer bestimmten Partneruniversität.
  • Seitens der Studenten muss eine angemessene sprachliche Vorbereitung nachgewiesen werden. Bei einer sprachlichen Vorbereitung in einer der am wenigsten verbreiteten und unterrichteten Sprachen können Zuschüsse erteilt werden.
  • Die Studentenmobilität basiert auf Abkommen der beteiligten Institute bzw. Lehrstühle der jeweiligen Universitäten, die konkret Zahl der Studenten und Dauer des Aufenthaltes (zwischen 3-12 Monaten) enthalten. Diese Abkommen müssen jährlich erneuert werde, falls nichts anderes vertraglich festgelegt ist. Unbedingt erforderlich ist jedoch eine jährliche Beantragung der Studentenmobilität seitens der Vertragspartner.
  • Der Studienaufenthalt muss ein integrierender Bestandteil des Studienganges an der Heimathochschule sein.
  • Für den Studienaufenthalt im Ausland ist eine vollständige akademische Anerkennung seitens der Heimathochschule auch dann zu gewährleisten, wenn die Studieninhalte nicht übereinstimmen.
  • Das Studienprogramm muss die Zustimmung der Partnerhochschulen sowie des jeweiligen Studenten haben.
  • Die Gasthochschule sollte den GaststudentInnen schriftlich bescheinigen, welche Studienfächer absolviert und inwieweit das Studienpensum erfüllt wurden.
  • Die Gasthochschule darf keine Studiengebühren erheben (d.h. weder für Kurse, Labor, Bibliotheksbenutzung, Immatrikulation, Prüfungen u.ä.). Die Zahlung eventueller nationaler Stipendien oder Darlehen an ins Ausland gehende Studenten ist in vollem Umfang fortzusetzen. Die entsendende Hochschule darf aber von ins Ausland gehenden Studenten die jeweiligen Hochschulgebühren erheben.
  • Die Studenten müssen das erste Studienjahr abgeschlossen haben. Im allgemeinen ist es jedoch sinnvoll, erst im Hauptstudium einen Auslandsaufenthalt zu planen, da viele Austauschverträge dies vorsehen bzw. vor allem auf ein Aufbaustudium in dieser Studienphase orientieren.
  • Die Studenten müssen an einer Hochschule für ein Studium eingeschrieben sein, das zu einem staatlich anerkannten Hochschulabschluss oder Diplom führt, das entsprechend den Verfahren eines jeden teilnehmenden Landes anerkannt ist.
  • Nicht alle Studenten erhalten automatisch ein Studentenmobilitätsstipendium. Die Höhe eines möglichen Stipendiums richtet sich nach den für die Hochschule zu diesem Zweck verfügbaren Mitteln. Der Mindestsatz betrug in den vergangenen Jahren In der Regel 300 Euro für einen Auslandsaufenthalt von 3-6 Monaten oder 50 Euro pro Monat für einen Studienaufenthalt von 6-12 Monaten.

weitere Informationen im WWW:

Europa-Server (engl.)
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